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Konzept erheblicher Betreuungsbedarf
nach § 45 SGB XI
Zusätzliche Betreuungsleistungen in der Pflege nach § 45 SGB XI
§ 45b SGB XI
sieht vor, Betreuungsleistungen zusätzlich zu den anderen
Leistungen der Pflegeversicherung zu erstatten.
Beanspruchen können diese zusätzlichen Betreuungsleistungen
Pflegebedürftige mit
Pflegestufe I, II oder III (§ 45b PfWG). Aber auch "Menschen
mit allgemeinem erheblichen Betreuungsbedarf", die noch nicht
eingestuft sind (sogenannte
Pflegestufe 0) können diese zusätzlichen Leistungen erhalten.
Nun zu den Zahlen: Der Betrag von 38,30 Euro monatlich erhöht sich
ab 1.Juli 2008 auf maximal 200 Euro monatlich.
Zusätzlich prüft auf Ihren Antrag hin der Medizinische Dienst
Ihrer Krankenkasse, ob die pflegebedürftige Person in ihrer
Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist. Hierzu reicht das
Stellen eines formlosen Antrages.
Diese Leistungen werden nicht wie das Pflegegeld bar ausgezahlt,
sondern nur gegen Vorlage von Rechnungen für Betreuungsleistungen
erstattet. In
§ 45a SGB XI
sind 13 "Schädigungen und Fähigkeitsstörungen" aufgeführt.
Sobald zwei dieser Kriterien aus unterschiedlichen Bereichen erfüllt
sind, liegt ein Anspruch auf den Grundbetrag von 100,- € monatlich
vor. Sind drei bestimmte Kriterien erfüllt, liegt ein Anspruch auf
den erhöhten Betrag von 200,- € monatlich vor.
Folgende "Fähigkeitsstörungen" sind nach maßgebend:
unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs
Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell
gefährdenden Substanzen
Tatsächlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der
Situation
Im situativen Kontext inadäquates Verhalten
Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder
Bedürfnisse wahrzunehmen
Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen
oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten
Depression oder Angststörung
Störungen der höheren Hirnfunktion (Beeinträchtigung des
Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei
der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
Störungen des Tag-/Nacht-Rhythmus
Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu
strukturieren
Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in
Alltagssituationen
Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilf- oder
Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression
Dieser Betrag kann verwendet werden für:
Tages- oder Nachtpflege,
Kurzzeitpflege,
zugelassene Pflegedienste, sofern es sich um besondere allgemeinen
Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen Grundpflege und
hauswirtschaftlichen Versorgung handelt,
nach dem Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen
Betreuungsangebote, die nach
§ 45c SGB XI
gefördert werden oder förderungsfähig sind.
Konzept
Ziel des Angebots
Pflegende Angehörige
sind oftmals starken psychischen und physischen Belastungen
ausgesetzt. Sie können mit diesen Betreuungsangeboten stundenweise
von ihrer Pflegeaufgabe entbunden werden, um sich eigenen
Bedürfnissen zu widmen und zum Beispiel Zeit für Aktivitäten, eigene
Arztbesuche oder soziale Kontakte zu haben.
Gemäß unserem Leitbild und Pflegemodell ist die Integration der
physisch-funktionalen, willentlich emotionalen und
kulturell-sozialen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Pflegebedürftigen
Bestandteil und Handeln unserer Pflege.
Im Rahmen des § 45 b möchten wir durch die von uns angebotenen
Betreuungsleistungen, die Aktivitäten und Erfahrungen im Bereich des
existentiellen Lebens bei Pflegebedürftigen mit einem erheblichen
Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung fördern.
Unsere Pflegeziele berücksichtigen persönliche, pflegerische
Grenzen und individuelle Bedürfnisse und Gewohnheiten.
Ziele und Maßnahmen werden mit dem Pflegebedürftigen und den
Angehörigen festgelegt, um einen individuellen Weg zu finden. Die
interdisziplinäre Zusammenarbeit ist gewährleistet.
Zulassung
Wir verfügen über einen Versorgungsvertrag gem. § 72 SGB XI.
Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung
qualitätsgesicherter Betreuungsleistungen
Wir bieten ein angemessenes Kontakt- und Beschäftigungsangebot,
um Ängste abzubauen und räumliche, zeitliche, situative, und
persönliche Orientierung zu fördern.
Das gemeinsame Zubereiten von Mahlzeiten zur Förderung der AEDLs
im Bereich „Essen und Trinken“
Kontinenztraining zur Förderung der AEDLs im Bereich „Ausscheidung“
Spaziergänge, Treppensteigen, Unterstützung bei der Fortbewegung
innerhalb und außerhalb der Wohnung zur Förderung der AEDLs im
Bereich „Bewegen“
Training des An- und Ausziehens und der Auswahl der Kleidung,
Schmuck, Parfüm etc., zur Förderung der AEDLs im Bereich „Sich
Kleiden“ und „Sich als Mann oder Frau fühlen“
Spiele, Gedächtnistraining und Kommunikation zur Förderung der AEDLs
im Bereich „Kommunizieren“
Gestaltung eines sicheren häuslichen Umfeldes, Sicherer Umgang mit
Hilfsmitteln, Erkennen von Stolperfallen zur Förderung der AEDLs im
Bereich „Sichere Umgebung“
Kontaktaufbau und Einbezug ins Außengeschehen zur Förderung der
AEDLs im Bereich „Soziale Bereiche des Lebens“
Beschäftigungstherapie und Tagesablaufgestaltung zur Förderung der
AEDLs im Bereich „Sich beschäftigen“
Erleichterung des Umgangs mit existentiellen Erfahrungen durch
Gesprächsführung, Berücksichtigung individueller Wünsche und
Gespräch mit dem Seelsorger zur Förderung der AEDLs im Bereich „Mit
existentiellen Erfahrungen umgehen“
Abrechnung
Die Leistungen richten sich an den, mit den Pflegekassen
abgeschlossenen Verträgen für Leistungsentgelte. Sie werden direkt
mit dem Pflegebedürftigen oder Angehörigen abgerechnet.
In einem Betreuungsvertrag werden Leistungen, die Zeiten der
Leistungserbringung, der Einzel- und Gesamtpreis aufgeführt. Die
Betreuung in der eigenen Häuslichkeit wird 1x monatlich nach Stunden
abgerechnet. Der Pflegebedürftige stellt einen Erstattungsantrag an
seine Pflegekasse.
| Pauschalstunde zum
Einheitspreis |
15,66 EUR |
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1 x pro Tag wird eine Tagespauschale von 3,85 € für An-/ Abfahrt
erhoben
Halbe Stunden, 20 Minuten usw. werden anteilmäßig umgerechnet.
Toilettentraining zur Förderung der AEDLs im Bereich
„Ausscheidung“ durch Pflegepersonal
Spaziergänge, Treppensteigen, Unterstützung bei der Fortbewegung
innerhalb und außerhalb der Wohnung zur Förderung der AEDLs im
Bereich „Bewegen“ durch Pflegepersonal
Training des An- und Ausziehens und der Auswahl der Kleidung,
Schmuck, Parfüm etc., zur Förderung der AEDLs im Bereich „Sich
Kleiden“ und „Sich als Mann oder Frau fühlen“ durch Pflegepersonal
Gestaltung eines sicheren häuslichen Umfeldes, Sicherer Umgang
mit Hilfsmitteln, Erkennen von Stolperfallen zur Förderung der AEDLs
im Bereich „Sichere Umgebung“ durch Pflegepersonal
Das gemeinsame Zubereiten von Mahlzeiten zur Förderung der AEDLs
im Bereich „Essen und Trinken“ Pauschalstunde durch
Hauswirtschafterinnen
Spiele, Gedächtnistraining und Kommunikation zur Förderung der
AEDLs im Bereich „Kommunizieren, Kontaktaufbau und Einbezug ins
Außengeschehen zur Förderung der AEDLs im Bereich „Soziale Bereiche
des Lebens“ Pauschalstunde durch Hauswirtschafterinnen
Beschäftigungstherapie und Tagesablaufgestaltung zur Förderung
der AEDLs im Bereich „Sich beschäftigen“ Pauschalstunde durch
Hauswirtschafterinnen
Erleichterung des Umgangs mit existentiellen Erfahrungen durch
Gesprächsführung, Berücksichtigung individueller Wünsche und
Gespräch mit dem Seelsorger zur Förderung der AEDLs im Bereich „Mit
existentiellen Erfahrungen umgehen“ Pauschalstunde durch
Hauswirtschafterinnen oder durch Pflegepersonal
Der Wunsch nach ausgebildetem Pflegepersonal findet
Berücksichtigung.
Betreuungszeiten:
Werden im Rahmen individueller Absprachen vereinbart.
Wir bieten weiterführende Angebote unserer
Dienstleistungen an
Empfehlungen hinsichtlich der Inanspruchnahme von Leistungen der
Tages- und Nachtpflege, der häuslichen Pflege oder anderer
Betreuungsangebote und der Kurzzeitpflege bei Verhinderung der
Pflegeperson § 39 SGB XI
Beratung nach 37 SGB XI
Beratung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Beratung und Einsatz von Pflege- und Hilfsmitteln § 40SGB XI
Beratung hinsichtlich möglicher Anpassung des Wohnraumes § 40SGB
XI
Beratung hinsichtlich einer Anregung zur Einschaltung des
behandelnden Arztes, kommunaler Einrichtungen oder einer
gesetzlichen Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
Beratung hinsichtlich Verbesserung der Pflegetechniken
Beratung hinsichtlich Sach-, oder Kombileistung
Vermittlung von weiteren Diensten
Wir bieten individuelle Schulungen in der eigenen
Häuslichkeit § 45SGB XI
Die Beratung von Pflegebedürftigen und die
Anleitung pflegender Angehöriger im Haushalt der pflegebedürftigen
Personen ist eine Aufgabe von Pflegekräften in ambulanten Diensten,
die immer stärker an Bedeutung gewinnt. Sie sind unabhängig von der
Kassenzugehörigkeit der Pflegeperson. Bei diesen Gesprächen geht es
um pflegefachliche Anleitung, aber auch um Fragen der
Wohnraumanpassung oder der Selbstfürsorge der pflegenden
Angehörigen. Ziel der Gespräche ist für die Pflegebedürftigen und
ihre Angehörigen eine Verbesserung und Erleichterung der häuslichen
Pflege durch eine individuell angepasste Anleitung und Beratung.
Nach § 37 und § 45 SGB XI besteht für
ambulante Dienste die Möglichkeit, neben den Kursen für pflegende
Angehörige auch Beratungsgespräche im häuslichen Umfeld mit den
Pflegekassen abzurechnen.
Die Beratungsmöglichkeiten wurden
vom Gesetzgeber erweitert, so dass ambulante Dienste nun auch
Überleitungspflege bereits im Krankenhaus und in der häuslichen
Umgebung mit den Kassen abrechnen können. Für den Betroffenen
entstehen keine Kosten.
Wir kooperieren mit anderen Diensten
Essen auf Rädern
Hausnotruf
Hospizdienste
Mobiler Friseur
Mobile Krankenpflege
Qualifikation der Pflegekräfte
Die Betreuungskräfte verfügen durch regelmäßig angebotene
Weiterbildungen über ein spezifisches Wissen. Sie haben die
Weiterbildungskurse nach § 45 SGB XI belegt, bzw. einen Lehrgang zur
Praxisanleiterin absolviert.
Die Betreuungskräfte verfügen über eine mindestens 2jährige
Erfahrung im ambulanten Pflegebereich.
In Teambesprechungen werden Probleme und Erfahrungen
aufgearbeitet. Eine fachliche Unterstützung durch die
Pflegedienstleitung und stellv. Pflegedienstleitungen wird
zugesichert.
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