|
Beratungseinsatz nach §37(3) SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen, haben die Pflicht, eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen.
Je nach Pflegestufe finden die Pflegepflichteinsätze halb, oder vierteljährlich statt:
Pflegestufe I und II halbjährlich
Pflegestufe III vierteljährlich
Wir beurteilen die Pflegesituation und den Pflegezustand zusammen mit der Pflegeperson und aller an der Pflege Beteiligten in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
Wir erörtern Probleme der täglichen Pflege und unterbreiten entsprechende Lösungsvorschläge.
|