Leistungsangebot der Einrichtung
   
Pflegerische, medizinische, hauswirtschaftliche Betreuung
   
Kinderbetreuung
   
Beratungseinsatz
nach §37(3) SGB XI
   
Beratungseinsatz nach §45 SGB XI
   
   
   
   

 

Beratungseinsatz nach §37(3) SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen, haben die Pflicht, eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen.

Je nach Pflegestufe finden die Pflegepflichteinsätze halb, oder vierteljährlich statt:
Pflegestufe I und II halbjährlich
Pflegestufe III vierteljährlich

Wir beurteilen die Pflegesituation und den Pflegezustand zusammen mit der Pflegeperson und aller an der Pflege Beteiligten in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen

Wir erörtern Probleme der täglichen Pflege und unterbreiten entsprechende Lösungsvorschläge.