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Im Krankheitsfall der Eltern und bei Schwangerschaft
Wenn die Weiterführung des Haushaltes wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich ist und ferner ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht erreicht hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
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