Leistungskomplex 6a
im Rahmen der Pflegeversicherung
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme einer Zwischenmahlzeit
-Grundpflege-
beinhaltet:
1. Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
Hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z.B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck und- soweit erforderlich- die Säuberung des Tisches.
2. Hilfe beim Essen und Trinken
Dies beinhaltet die Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung.
3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
Händewaschen, Mundpflege, ggf. Säubern / Wechsel der Kleidung.
Punktzahl max./min Euro Sonn- u. Feiertagszuschlag
100 10 4,35 0,43 |