Leistungskomplex 5
im Rahmen der Pflegeversicherung
Lagern/Betten
-Grundpflege-
beinhaltet:
1. Bett machen/richten
Das Betten umfasst die Beurteilung für die sachgerechte Ausstattung des Bettes mit zusätzlichen Gegenständen und Lagerungshilfen.Das gewohnte Bett ist entsprechend den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu erhalten.
und
2. Lagerung und/ oder Mobilisierung
Das Lagern umfasst alle Maßnahmen auf der Grundlage pflegefachlicher Standards, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb/außerhalb des Bettes ermöglichen, Sekundärerkrankungen wie Kontrakturen vorbeugen und Selbständigkeit unterstützen. Die Angehörigen sind auf fachgerechte und schlafstörungsarme Lagerung hinzuweisen.
Punktzahl max./min Euro Sonn- u. Feiertagszuschlag
110 10 4,79 0,47 |