Leistungskomplex 1
im Rahmen der Pflegeversicherung
Kleine Morgen-/ Abendtoilette
-Grundpflege-
beinhaltet:
1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes.
Beim Aufstehen und Zubettgehen sind Schlafgewohnheiten, Ruhebedürfnisse und evtl. Störungen angemessen zu berücksichtigen, ggf. ist das Bettlaken glatt zuziehen und das Kopfkissen aufzuschütteln. Das Aufstehen und zu Bett gehen beinhaltet auch Hilfestellung beim An- und Ablegen von Körperstücken wie Prothesen.
2. An-/ Auskleiden
Dies umfasst auch die Auswahl der Kleidung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen sowie ggf. ein An- und Ausziehtraining.
3. Teilwaschen
Teilwaschen ist das Waschen von Körperteilen, z.B. Gesicht, Oberkörper, Unterkörper, Genitalbereich, Gesäß. Dies beinhaltet ggf. auch den Einsatz von Hilfsmitteln, den Transfer zur Waschgelegenheit und der damit verbundene Gang zur Toilette, das Schneiden von Fingernägeln, Hautpflege, bei Bedarf Kontaktherstellung für die Fußpflege.
4. Mund und Zahnpflege
Diese umfasst insbesondere das Zähneputzen, die Zahnprothesenversorgung und die Mundhygiene.
5. Kämmen
Einschließlich Herrichten der Tagesfrisur sowie ggf. Kontaktherstellung zum Friseur.
6. Rasieren
Einschließlich Gesichtspflege.
Punktzahl max./min Euro Sonn- u. Feiertagszuschlag
270 25-27 11,75 1,17 |